Jahresabschlüsse

Wir unterstützen Sie bei der gesetzlichen Pflicht der Erstellung von Jahresabschlüssen oder falls Sie Freiberufler oder Kleingewerbetreibender sind, bei der Einnnahmen-Überschussrechnung. So haben Sie stets einen Überblick über Ihr Unternehmensvermögen.

Jahresabschlüsse

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 
  • Erstellung einer Steuerbilanz für das Finanzamt
  • Unterstützung bei sonstigen Pflichten (wie z.B. Erstellung des Anhang, Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts, Offenlegung des Jahresabschlusses)
  • Begleitung von Jahresabschlussprüfungen

Einnahmen-Überschussrechnung

  • Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
  • Erstellung einer Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG

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Unsere Leistungen

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